Mit der DGUV-V3-Prüfung stellen Sie sicher, dass die elektrischen Betriebsmittel Ihrer Krananlagen fachgerecht installiert und gewartet sind, damit Ihre Mitarbeiter keinen Gefahren ausgesetzt sind.
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Sie sind für die elektrische Sicherheit Ihrer Krananlagen verantwortlich. Wird die Prüfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, drohen:
Ohne dokumentierte DGUV-V3-Prüfung kann der Versicherungsschutz entfallen. Im Ernstfall bleiben Unternehmen auf den Kosten sitzen.
Wer seiner Prüfpflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden.
Nicht erkannte Mängel an der Elektrik können Maschinenstillstände verursachen, und damit hohe Kosten und Lieferverzögerungen.

Alle elektrischen Betriebsmittel Ihrer Krananlagen werden geprüft, von der Zuleitung über den Schaltschrank bis zur Steuerung. Wir erfassen den Bestand gemeinsam mit Ihnen und legen die Prüftiefe fest.
Geprüft wird in drei Formen, die sich ergänzen:
Eine äußerliche Begutachtung. Mängel, die dem fachkundigen Auge auffallen, werden so entdeckt und beseitigt.
Es wird geprüft, ob alle Grenz- und Richtwerte eingehalten werden, etwa Schutzleiterwiderstand, Berührungsstrom und Differenzstrom.
Geräte und alle sicherheitsrelevanten Bauteile, zum Beispiel Schutzschalter, werden in ausgewählten Testszenarien überprüft.
Sie müssen nichts vorbereiten. Wir erfassen den Bestand gemeinsam und übernehmen den Rest.
Wir klären, welche Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen und wann zuletzt geprüft wurde.
Unsere Elektrofachkraft prüft per Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung, abgestimmt auf Ihre Betriebszeiten.
Sie erhalten das Prüfprotokoll, die Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel und bei Bedarf einen Mängelbericht.
Wir melden uns rechtzeitig vor der nächsten fälligen Prüfung, damit keine Frist durchrutscht.
DGUV V3 oder DGUV V52? Das wird oft verwechselt.
Die DGUV V3 betrifft die elektrische Sicherheit Ihrer Betriebsmittel. Die DGUV V52 ist die wiederkehrende Prüfung der Krananlage selbst, also Tragwerk, Hebezeug und Sicherheitseinrichtungen. Beides ist vorgeschrieben, beides bekommen Sie bei uns aus einer Hand.
Zur UVV-Prüfung nach DGUV V52 →Wer die Prüfung durchführen darf, ist klar geregelt: nur eine nach TRBS 1203 befähigte Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 6 BetrSichV.
Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, dass alle im Unternehmen vorhandenen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen fachgemäß installiert und gewartet werden.
Sie sind verpflichtet, etwaige Mängel an einem elektrischen Betriebsmittel oder einer elektrischen Anlage unverzüglich beheben zu lassen.
Sie kennen Ihre Krantechnik von uns. Die gesetzlich vorgeschriebene DGUV-V3-Prüfung bekommen Sie beim selben Ansprechpartner: professionell, rechtssicher und unkompliziert.
Ja. Die Unfallverhütungsvorschrift ist im Sozialgesetzbuch verankert und für jedes Unternehmen verbindlich. Kommen Unternehmen ihrer Prüfpflicht nicht nach, haften sie gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Für die elektrischen Betriebsmittel Ihrer Krananlagen gilt in der Regel eine wiederkehrende Prüffrist von 48 Monaten. Je nach tatsächlicher Beanspruchung kann dieses Intervall verkürzt werden. Wir stimmen die Fristen gemeinsam mit Ihnen ab.
Nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft. Zusätzlich sind geeignete Mess- und Prüfgeräte verpflichtend. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Mängel an elektrischen Betriebsmitteln unverzüglich beheben zu lassen. Wir dokumentieren jeden Befund und stimmen die Instandsetzung direkt mit Ihnen ab.
Ein Klick öffnet eine vorbereitete E-Mail mit allen Angaben, die wir für ein Angebot brauchen. Sie ergänzen nur noch Ihre Daten.
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