Meissner Krane
Servicebetrieb seit 1986 · Thüringen

Prüfung nach DGUV V3. Ihre Sicherheit, unsere Verantwortung.

Mit der DGUV-V3-Prüfung stellen Sie sicher, dass die elektrischen Betriebsmittel Ihrer Krananlagen fachgerecht installiert und gewartet sind, damit Ihre Mitarbeiter keinen Gefahren ausgesetzt sind.

GKS Gütezeichen STAHL CraneSystems Partner DVS Schweißtechnik EN
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Meissner-Elektrofachkraft bei der Prüfung eines Schaltschranks
Warum die Prüfung Pflicht ist

Vier Gründe, die keine Auslegungssache sind

Gesetzliche PflichtDGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung verpflichten den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen.
Schutz Ihrer MitarbeiterElektrische Mängel an Krananlagen sind für den Bediener nicht erkennbar. Die Prüfung deckt sie auf, bevor etwas passiert.
VersicherungsschutzIm Schadensfall greift die Versicherung nur bei dokumentierter, fachkundiger Prüfung.
Nachweis im ErnstfallDas Prüfprotokoll belegt, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind. Ohne Nachweis stehen Sie persönlich in der Verantwortung.
Was auf dem Spiel steht

Ohne Prüfung tragen Sie das Risiko

Sie sind für die elektrische Sicherheit Ihrer Krananlagen verantwortlich. Wird die Prüfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, drohen:

01

Versicherungsprobleme im Schadensfall

Ohne dokumentierte DGUV-V3-Prüfung kann der Versicherungsschutz entfallen. Im Ernstfall bleiben Unternehmen auf den Kosten sitzen.

02

Bußgelder und strafrechtliche Folgen

Wer seiner Prüfpflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden.

03

Produktionsausfälle durch ungeprüfte Fehlerquellen

Nicht erkannte Mängel an der Elektrik können Maschinenstillstände verursachen, und damit hohe Kosten und Lieferverzögerungen.

Umfang

Was wird bei einer DGUV-V3-Prüfung geprüft?

Messgerät im Einsatz bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Alle elektrischen Betriebsmittel Ihrer Krananlagen werden geprüft, von der Zuleitung über den Schaltschrank bis zur Steuerung. Wir erfassen den Bestand gemeinsam mit Ihnen und legen die Prüftiefe fest.

Geprüft wird in drei Formen, die sich ergänzen:

01

Sichtprüfung

Eine äußerliche Begutachtung. Mängel, die dem fachkundigen Auge auffallen, werden so entdeckt und beseitigt.

02

Messprüfung

Es wird geprüft, ob alle Grenz- und Richtwerte eingehalten werden, etwa Schutzleiterwiderstand, Berührungsstrom und Differenzstrom.

03

Funktionsprüfung

Geräte und alle sicherheitsrelevanten Bauteile, zum Beispiel Schutzschalter, werden in ausgewählten Testszenarien überprüft.

So läuft es ab

Von der Aufnahme bis zur Prüfplakette

Sie müssen nichts vorbereiten. Wir erfassen den Bestand gemeinsam und übernehmen den Rest.

1

Bestand aufnehmen

Wir klären, welche Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen und wann zuletzt geprüft wurde.

2

Prüfung vor Ort

Unsere Elektrofachkraft prüft per Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung, abgestimmt auf Ihre Betriebszeiten.

3

Dokumentation

Sie erhalten das Prüfprotokoll, die Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel und bei Bedarf einen Mängelbericht.

4

Erinnerung

Wir melden uns rechtzeitig vor der nächsten fälligen Prüfung, damit keine Frist durchrutscht.

DGUV V3 oder DGUV V52? Das wird oft verwechselt.

Die DGUV V3 betrifft die elektrische Sicherheit Ihrer Betriebsmittel. Die DGUV V52 ist die wiederkehrende Prüfung der Krananlage selbst, also Tragwerk, Hebezeug und Sicherheitseinrichtungen. Beides ist vorgeschrieben, beides bekommen Sie bei uns aus einer Hand.

Zur UVV-Prüfung nach DGUV V52 →
Ihre Pflichten

Zwei Grundsätze, die für Sie gelten

Wer die Prüfung durchführen darf, ist klar geregelt: nur eine nach TRBS 1203 befähigte Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 6 BetrSichV.

Grundsatz 1

Sicher installieren und regelmäßig warten

Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, dass alle im Unternehmen vorhandenen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen fachgemäß installiert und gewartet werden.

Grundsatz 2

Mängel sofort beheben

Sie sind verpflichtet, etwaige Mängel an einem elektrischen Betriebsmittel oder einer elektrischen Anlage unverzüglich beheben zu lassen.

Unser Angebot

Die Prüfung aus einer Hand

Sie kennen Ihre Krantechnik von uns. Die gesetzlich vorgeschriebene DGUV-V3-Prüfung bekommen Sie beim selben Ansprechpartner: professionell, rechtssicher und unkompliziert.

Die häufigsten Fragen

Gut zu wissen

Ist die DGUV-V3-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die Unfallverhütungsvorschrift ist im Sozialgesetzbuch verankert und für jedes Unternehmen verbindlich. Kommen Unternehmen ihrer Prüfpflicht nicht nach, haften sie gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Wie oft muss geprüft werden?

Für die elektrischen Betriebsmittel Ihrer Krananlagen gilt in der Regel eine wiederkehrende Prüffrist von 48 Monaten. Je nach tatsächlicher Beanspruchung kann dieses Intervall verkürzt werden. Wir stimmen die Fristen gemeinsam mit Ihnen ab.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft. Zusätzlich sind geeignete Mess- und Prüfgeräte verpflichtend. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung.

Was passiert, wenn wir Mängel haben?

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Mängel an elektrischen Betriebsmitteln unverzüglich beheben zu lassen. Wir dokumentieren jeden Befund und stimmen die Instandsetzung direkt mit Ihnen ab.

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